Hermann Bahr, Julius Bauer, J. J. David, Robert Hirschfeld, Felix Salten, Ludwig Speidel: Erklärung, 14. 9. 1900

Erklärung.

Die bereits vor mehreren Tagen verbreitet gewesene Nachricht, das Schauspiel »Der Schleier der Beatrice« von Arthur Schnitzler sei vom Burgtheater abgelehnt worden, hat mit Rücksicht darauf, das dieses Werk bereits durch längere Zeit für angenommen galt, zu verschiedenen befremdlichen Vermuthungen Anlaß gegeben. In Folge weiterer, einander widersprechender Mittheilungen fanden wir uns bestimmt, uns mit diesem Falle näher zu beschäftigen. Wir sehen uns nun genöthigt, zur principiellen Wahrnehmung der Autorrechte in der vorliegenden Angelegenheit das Wort zu ergreifen und den Sachverhalt darzulegen.
Zu Anfang des December 1899 hat Herr Arthur Schnitzler sein eben vollendetes Werk noch in Manuscriptform dem Burgtheater eingereicht. Der Director des Burgtheaters, Herr Dr. Paul Schlenther, hat nach der ersten Lectüre des Stückes keine Bedenken gegen dessen Aufführbarkeit erhoben, vielmehr eine vorläufige Rollenbesetzung eigenhändig in das Manuscript eingetragen und einige ihm nöthig erscheinende Striche angebracht.
Bei einer bald darauf erfolgten Begegnung dankte Herr Director Schlenther dem Verfasser mündlich für die Uebersendung des Stückes, besprach einige Besetzungsfragen, doch nahm er auch in dieser rein privaten Unterredung keinen Anlaß, ein Bedenken gegen die Aufführbarkeit des Stückes am Burgtheater zu äußern.
Hierauf erfolgte die Uebergabe der gedruckten Exemplare, und beiläufig sechs Wochen später empfing Herr Arthur Schnitzler unter dem Datum des 13. Februar 1900 nachstehenden Bescheid von der Hand des Herrn Dr. Schlenther:

»Lieber Dr. Schnitzler! Anbei das Resultat meiner ersten, flüchtigen Durcharbeitung. Nicht alle meine Strichs sind mir selbst schon zweifelsohne. Am strittigsten wohl die Weglassung des Andrea. Freundschaftlich warnen möchte ich Sie vor dem Deutschen Theater, das bei seinem jetzigen Personal, ohne Kainz und Sorma, der Riesenaufgabe nicht gewachsen ist. Uebrigens würde ich die Erstaufführung am Burgtheater zur Vorbedingung der Annahme machen. Ich glaube, nur das Burgtheater kann dieses Stück spielen. In Berlin allenfalls die Hofbühne. Filippo Christians, Herzog Matkowski, Beatrice Poppe. Unsere relativ beste Beatrice wäre doch wohl Fräulein Witt. Mit herzlichem Gruß &c. &c.«

In Erwiderung darauf ertheilte Herr Arthur Schnitzler wenige Tage später dem Burgtheater, nebst seinem principiellen Einverständniß zu Strichen und Aenderungen, das gewünschte Recht der Erstaufführung und erbat, wie sich das in solchen Fällen von selbst versteht, einen Aufführungstermin, vor Allem aber, behufs Erledigung der zur Darstellung des Werkes nöthigen Besetzungs- und Aenderungsfragen, eine baldige Untereredung mit dem Director.
Vier Monate lang ist Herr Arthur Schnitzler auf dieses in der Zwischenzeit erneuerte Ansuchen ohne Antwort geblieben, mit Ausnahme einer einzigen, erst Anfangs Juni eingelangten Karte, in welcher der Director mittheilt, er werde sich »dieser Tage zum dritten Mal an das Studium des Stückes machen«, und den Autor ersucht, »seine hart auf die Probe gestellte Geduld noch einige Tage laufen zu lassen«.
Erst am 18. Juni erhielt Herr Arthur Schnitzler ein Schreiben des Directors, worin dieser nunmehr Bedenken gegen die Erfolgmöglichkeit des Stückes erhebt und nach ausführlicher Darlegung derselben dem Verfasser proponirt: »Warten bis zum Frühjahr! Sehen, wie dann die Constellation am Burgtheater ist.«
Das vier Monate innegehabte Recht der ersten Aufführung wurde in diesem Schreiben zurückgelegt mit dem Beisatze: »Ich müßte es mir selbstverständlich gefallen lassen, daß eventuell Berlin oder München vorangehen.«
Diese für das Schicksal des Stückes so wichtigen Eröffnungen entzogen sich eben durch den Umstand, daß sie erst knapp vor Eintritt der Ferien an den Verfasser gelangten, einer sachgemäßen Entgegnung, weshalb Herr Arthur Schnitzler erst zu Beginn des neuen, gegenwärtigen Spieljahres an die Direction des Burgtheaters einen Brief richtete, in welchem er im Zusammenhalte der beiden ihm vermittelten Bescheide vom 13. Februar und vom 17. Juni die Anfrage stellte, ob sein Stück innerhalb der jetzt laufenden Saison, also über den proponirten Zeitpunkt der zu erwartenden »Constellation« hinaus, angenommen sei oder nicht.
Auf dieses Schreiben vom 1. September erfolgte die ablehnende Antwort am 2. September d. J.
Es ist nicht unsere Absicht, für das Drama »Der Schleier der Beatrice« von Arthur Schnitzler Partei zu ergreifen. Wir stellen die Qualitäten dieses Werkes in dem vorliegenden Falle gänzlich außer Discussion und lassen ebenso die allenfalls naheliegende Frage unerörtert, ob ein Stück von Arthur Schnitzler nicht auch dann einen gewissen Anspruch darauf hat, der Oeffentlichkeit und der Kritik im Verlaufe zweier Jahre vorgeführt zu werden, wenn es (error possibilis) der Meinung des Directors zufolge zweifelhafte Erfolgaussichten besitzt. Wir versagen uns gleichfalls, darauf hinzuweisen, daß keineswegs alle am Burgtheater in der letzten Zeit gespielten Stücke jene Hoffnungen erfüllten, die den Director zu ihrer Aufführung bestimmten.
Wir erheben hier demnach weder auf die bisherige Beziehung des Verfassers zum Burgtheater gestützte, noch mit den künstlerischen Eigenschaften des abgelehnten Werkes motivirte Einsprache gegen die Zurückweisung des »Schleiers der Beatrice«. Denn wir sind weit davon entfernt, dem Director des Burgtheaters das Recht, Stücke anzunehmen oder abzulehnen, das er kraft seiner persönlichen Verantwortlichkeit zweifellos und unantastbar besitzt, irgendwie schmälern zu wollen.
Allein jeder Schriftsteller, wie viel oder wie wenig er nur immer bedeute, hat den ebenso zweifellosen und unantastbaren Anspruch darauf, daß dieses Recht gegen ihn und seine Werke, seien sie nun gut oder mißlungen, in einer Weise gehandhabt werde, die jede Willkür, jede Schädigung und nachtheilige Unklarheit ausschließt.
In dem Falle, der uns beschäftigt, hat der Director des Burgtheaters unserer Meinung nach durch sein Verfahren dem Autor in einer unstatthaften Weise begegnet, und gegen dieses Verfahren sehen wir uns umso dringender genöthigt, Protest einzulegen, als nach den heute am Burgtheater geltenden amtlichen Bestimmungen die dramatischen Schriftsteller jeder wie immer gearteten directorialen Entscheidung wehrlos gegenüberstehen.
Das Unstatthafte dieses Verfahrens besteht zunächst darin, daß Herr Director Schlenther durch seine Zuschrift vom 13. Februar Herrn Arthur Schnitzler in den festen Glauben versetzte, der Annahme seines Stückes stünden keine sachlichen Gründe mehr im Wege. Das Unstatthafte dieses Verfahrens besteht weiters darin, daß der Director des Burgtheaters trotz seines hier angeführten Schreibens vom 13. Februar den Autor vier Monate lang ohne jede Antwort gelassen und es vermieden hat, eine wiederholt angesuchte, die schwebende Angelegenheit betreffende Unterredung herbeizuführen.
Das Unstatthafte dieses Verfahrens besteht ferner darin, daß Herr Director Dr. Schlenther den Autor erst am 16. Juni mit seinen so völlig veränderten Absichten überraschte, und endlich spricht sich das Unstatthafte dieses Verfahrens darin aus, daß Herr Director Dr. Schlenther auf die Anfrage des Autors vom 1. d. nicht nur den von ihm selbst als möglich bezeichneten Termin, Frühjahr 1901, fallen ließ, sondern auch für die ganze ihm vom Autor freigestellte Saison einen Termin verweigerte und schließlich das Stück mit dieser einzigen Begründung abwies.
Mit Rücksicht darauf, daß der Director des Burgtheaters in seinem Brief vom 13. Februar d. J. das Erstaufführungsrecht für den »Schleier der Beatrice« verlangte und spontan erklärte, nur das Burgtheater könne dieses Stück spielen; mit Rücksicht darauf, daß sich aus diesen und den übrigen in der erwähnten Zuschrift enthaltenen Mittheilungen ergibt, der Director des Burgtheaters habe sich bereits am 13. Februar über das ihm vorliegende Werk vollständig orientirt und beschlußfähig gezeigt; mit fernerer Rücksicht darauf, daß keine Veranlassung besteht, die Worte eines auf so verantwortungsvollem Posten befindlichen Theaterleiters in einem so wesentlichen Fall als nicht seriös anzusehen, ist ein sachlicher Zusammenhang zwischen seinen Verlautbarungen vom 13. Februar und 17. Juni nicht auffindbar. Dieser sachliche Zusammenhang wäre auch mit der etwaigen Erklärung nicht gegeben, es hätten sich Bedenken gegen das Stück erst nach dem 13. Februar geregt, weil es in der hier citirten, Anfangs Juni eingelangten Karte ausgesprochen erscheint, daß sich Herr Director Dr. Schlenther erst um diesen Zeitpunkt wieder mit dem »Schleier der Beatrice« beschäftigt habe.
Darauf deutet auch der Umstand hin, daß Herr Director Dr. Schlenther in der ganzen Zeit vom 13. Februar bis zum 17. Juni nicht das Bedürfniß fühlte, sich über das eingereichte Stück nochmals zu äußern, zu welcher Aeußerung er, falls ihm Bedenken in dieser Zwischenzeit aufgestiegen wären, aus naheliegender Rücksicht gegen den Autor verpflichtet gewesen wäre.
Wir erheben Einsprache dagegen, daß es dem Director des Burgtheaters gestattet sein soll, sich in so auffallender Weise zu widersprechen und im September ein Stück abzulehnen, dessen Erstaufführung er im Februar gewünscht hat. Denn es ist klar, daß es einem Schriftsteller, der nur die nöthige Geduld aufbringt, gelingen kann, im Wechsel der »Constellationen« binnen wenigen Jahren ebenso oft angenommen als abgelehnt zu werden.
Wir erachten es, im Interesse der Autorität des Directors des Burgtheaters, für geboten, daß sein in Ausübung des Amtes hinausgegebenes Wort einer gewissen Verläßlichkeit nicht entbehre, und wir sahen uns genöthigt, in dem vorliegenden Fall das Wort zu ergreifen, weil das Verfahren, das hier gegen einen bekannten Schriftsteller geübt wurde, uns mit aufrichtiger Besorgniß für die Behandlung erfüllt, die heranwachsenden, noch nicht beglaubigten Talenten am Burgtheater zutheil werden mag.

J. J. David, Hermann Bahr, Julius Bauer, Dr. Robert Hirschfeld, Felix Salten, Ludwig Speidel.