Kommentar

Confiscation … Reise] Die Gerichtsverhandlung erst zu Jahresende. Berliner Tageblatt, Jg. 21, Nr. 636, 14. 12. 1892, Abend-Ausgabe, S. 3: »Aus Dresden schreibt unser Korrespondent unterm 13. Dezember: Das hiesige Landgericht verhandelte gestern in sechsstündiger Sitzung über die Frage, ob das in dem bekannten Verlage von Edgar Pierson erschienene Werk ›Russische Reise von Hermann Bahr, das seiner Zeit in unserem Feuilleton besprochen wurde, das Sittlichkeitsgefühl verletze. Bahr behandelt in dem Werk russische Theater- und Kunstverhältnisse. Der Gerichtshof erkannte auf Grund von § 184 des Reichsstrafgesetzbuchs auf theilweise Unbrauchbarmachung des Buches, d. h. der Seiten 135 bis 140, sprach aber Autor und Verleger im Uebrigen frei.«

Überlieferung

Druck
Arthur Schnitzler: Tagebuch 1879–1892. Hg. Susanne Pertlik und Reinhard Urbach hg. v. der Kommission für literarische Gebrauchsformen der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Obmann: Werner Welzig Unter Mitwirkung von Peter Michael Braunwarth. Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften 1987.

Zitieren

Empfohlene Zitierweise
Tagebuch von Arthur Schnitzler, 4. 1. 1892. In: Hermann Bahr – Arthur Schnitzler: Briefwechsel, Aufzeichnungen, Dokumente (1891–1931). Hg. Kurt Ifkovits, Martin Anton Müller, Stand 13. 7. 2026, https://hdl.handle.net/21.11115/0000-000E-8844-C.

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Chronik

Montag, 4. 1. 1892

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Tagebuch von Arthur Schnitzler, 4. 1. 1892

4/1 Vm. Mz. Abd. bei ihr.–
Von Prag Telegr. an Papa: »Mit Freuden acceptire das Märchen, beglückwünsche Sie zu ihrem Sohne.«
Von Pierson A. Cyclus zurück; Angst vor Confiscation (wie russ. Reise von Bahr).–