Confiscation … Reise] Die Gerichtsverhandlung erst zu Jahresende. Berliner Tageblatt, Jg. 21, Nr. 636, 14. 12. 1892, Abend-Ausgabe, S. 3: »Aus Dresden schreibt unser Korrespondent unterm 13. Dezember: Das hiesige Landgericht verhandelte gestern in sechsstündiger Sitzung über die Frage, ob das in dem bekannten Verlage von Edgar Pierson erschienene Werk ›Russische Reise‹ von Hermann Bahr, das seiner Zeit in unserem Feuilleton besprochen wurde, das Sittlichkeitsgefühl verletze. Bahr behandelt in dem Werk russische Theater- und Kunstverhältnisse. Der Gerichtshof erkannte auf Grund von § 184 des Reichsstrafgesetzbuchs auf theilweise Unbrauchbarmachung des Buches, d. h. der Seiten 135 bis 140, sprach aber Autor und Verleger im Uebrigen frei.«
Tagebuch von Arthur Schnitzler, 4. 1. 1892. In: Hermann Bahr – Arthur Schnitzler: Briefwechsel, Aufzeichnungen, Dokumente (1891–1931). Hg. Kurt Ifkovits, Martin Anton Müller, Stand 13. 7. 2026, https://hdl.handle.net/21.11115/0000-000E-8844-C.