Arthur Schnitzler an Hermann Bahr, 12. 6. 1914

12. 6. 1914.

Lieber Hermann.

Wie Dir ja bekannt ist war der »Reigen« bisher in Deutschland ein verbotenes Buch. Nun soll von dem Verlag J. Singer & Co., Berlin, eine Neuauflage veröffentlicht werden, deren Beschlagnahme vorauszusehen ist, und es kommt dem Verlag darauf an bei einem eventuell bevorstehenden Prozess etliche Gutachten zur Verfügung zu haben. Solche von Liszt, Lilienthal, Eulenburg, Simmel, Liebermann, Fulda liegen schon vor (in zum Teil ganz überraschend günstigem Sinne, muss ich sagen); und da der Verlag doch gern auch aus Oesterreich etwas in der Art möchte vorweisen können, so fiel mir ein, dass vor Jahren, als dir einmal die öffentliche Vorlesung des »Reigen« untersagt wurde, Burckhardt einen Rekurs eingebracht hat, der sich vielleicht noch in Deinem Besitze finden mag. Ich frage Dich nun, ob Du dem Verlag J. Singer, wenn er sich mit entsprechender Bitte an Dich wenden sollte, jenes Schriftstück zu eventueller Benützung vor Gericht auszufolgen geneigt wärest?
Mit herzlichem Gruss
Dein
Arthur