Leopold Hipp an Arthur Schnitzler, 28. 6. 1902

An
HochWohlgeboren Herrn Dr Arthur Schnitzler

Z. 3499/5

Decret.

Euer Wohlgeboren werden eingeladen, als Sachverständiger Ihr mit der Unterschrift versehenes Gutachten über die umstehend formulirten Punkte binnen 8 Tagen an mich einzusenden.
Wissentlich unwahre Angaben sind unter Umständen als eine strafgerichtlich zu verfolgende Übertretung im §. 242 des Gesetzes vom 25. October 1896, R. G. Bl. Nr. 220, mit Strafen bedroht.
Falls dieser Einladung nicht Folge geleistet werden sollte, würde in Anwendung des §. 250 des obencitirten Gesetzes eine Ordnungsstrafe von ............ fl. auferlegt werden.

Wien am 28. Juni 1902

Der Vorsitzende der Personaleinkommensteuer-Schätzungscommission für den Schätzungsbezirk No 15. N. Ö.
Hipp
Euer Hochwolgeboren werden eingeladen, sich über das Einkommen des Herrn Hermann Bahr aus seiner schriftstellerischen und journalistischen Thätigkeit |: Die Bezüge, welche der Genannte als Redakteur des »Neuen Wiener Tagblatt« erhält, ausgenommen :| in der Zeit vom 1/1 1901 bis 31/12 1901 gutächtlich zu äußern.