Z. 3499/5
Euer Wohlgeboren werden eingeladen, als Sachverständiger Ihr mit der Unterschrift
versehenes Gutachten über die umstehend formulirten Punkte binnen 8 Tagen an mich
einzusenden.
Wissentlich unwahre Angaben sind unter Umständen als eine strafgerichtlich zu verfolgende
Übertretung im §. 242 des Gesetzes vom 25. October 1896, R. G. Bl. Nr. 220, mit Strafen
bedroht.
Falls dieser Einladung nicht Folge geleistet werden sollte, würde in Anwendung des
§. 250 des obencitirten Gesetzes eine Ordnungsstrafe von ............ fl. auferlegt
werden.
Der Vorsitzende der Personaleinkommensteuer-Schätzungscommission für den Schätzungsbezirk
N
o 15.
N. Ö.
Euer Hochwolgeboren werden eingeladen, sich über das Einkommen des Herrn
Hermann Bahr aus seiner schriftstellerischen und journalistischen Thätigkeit |: Die Bezüge, welche
der Genannte als Redakteur des »
Neuen Wiener Tagblatt« erhält, ausgenommen :| in der Zeit vom 1/1 1901 bis 31/12 1901 gutächtlich zu äußern.