Auf Ihr freundliches Schreiben vom 9.d.M. habe ich Folgendes zu erwidern:
1. zum Fall »
Lebendige Stunden«. Etwa um den 20. November herum schrieb ich Ihnen einen Brief, in dem ich die Forderung
einer Tantièmengarantie aufstellte. Sie antworteten mir aus
Paris, dass Sie die obschwebende Angelegenheit nach Ihrer Rückkehr in Ordnung bringen wollten.
Einige Tage nach Ihrer Ankunft baten Sie mich in Ihr Bureau. An diesem Tag, dem 3.
Dezember, besprachen wir die eventuelle Besetzung und den Aufführungstermin. Ueber
die Tantièmengarantie wurde nichts gesprochen, woraus ich den Schluss zu ziehen berechtigt
war, dass sie mir gewährt, nicht aber, dass sie mir verweigert werden sollte, denn
im letzteren Fall wäre für mich überhaupt kein Anlass mehr vorgelegen, mich in Ihre
Kanzlei zu bemühen. Ich sehe mich zu dieser Erklärung genöthigt, weil die
Stilisierung Ihres Briefes bei oberflächlicher Lectüre die Deutung zulassen könnte, als hätte
ich meine Forderung, die Tantièmengarantie betreffend, erst nach unserer Verhandlung
vom 3. Dezember an Sie gerichtet. Wenn ich mich überhaupt entschloss, endlich – etwa Mitte November
– jene Forderung einer Tantièmengarantie zu stellen, so hat das seine Ursache darin,
dass die bis dahin von Seite des
Volkstheaters mit mir geführten Verhandlungen mir des nothwendigen Ernstes durchaus zu entbehren schienen. Das Angebot,
mit welchem die Direktion des
Deutschen Volkstheaters meine Forderung einer Tantièmengarantie von 3000 Kr. zu beantworten sich erlaubte,
ein Pönale von 1000 Kronen!! giebt meinem Zweifel besser Recht, als jede weitere Ausführung zu thun vermöchte.
Mit diesem Angebot, in dem auch nicht der leiseste Versuch eines Entgegenkommens gemacht
wurde, war jede Möglichkeit einer Verständigung für mich vollkommen ausgeschlossen,
und Sie durften nichts Anderes erwarten, als die Rücksendung des Contractes.
Was nun zweitens den »
Grünen Kakadu« anbelangt, so sollte er bekanntlich in der vorigen Saison zusammen mit »
Litteratur« und »
Marionetten« gegeben werden. Kurz vor Ablauf des contractlich festgesetzten Termins, in den
letzten Febertagen, erschien über Ihr Ersuchen Herr
Hermann Bahr bei mir und bat mich in Ihrem Namen, in eine Verschiebung zu willigen, was ich gerne
zugestand. Diese erste Verschiebung geschah also nicht auf meinen, sondern auf Ihren
Wunsch, wenn auch mit meiner Einwilligung. Sie wissen sehr wohl, dass ich schon damals
berechtigt gewesen wäre, das Pönale zu fordern. Meiner persönlichen Empfindung nach
hätten Sie mir damals schon zum mindesten dieses Pönale als Tantièmengarantie anbieten
müssen oder mir
bald darauf einen neuen Contract vorlegen müssen. Mein Recht auf das Pönale ist keineswegs dadurch
erloschen, dass ich in dieser Saison die Verschiebung selbst gewünscht, umsoweniger,
als Sie in gemessener Entfernung von jedem Billigkeitsgefühl nicht einmal die in meinem
Brief von Mitte November gewünschte Umgestaltung des längst fälligen Pönales in die Tantièmengarantie zu acceptieren
geneigt waren. Aber ich will den von Ihnen betonten Zeitverhältnissen Rechnung tragen
und verzichte hiermit auf die mir rechtlich zustehenden 400 Kr. zu Gunsten Ihres schwergeprüften
Theaters.
Zum Schlusse noch die Versicherung, dass diese rein formellen Meinungsverschiedenheiten
mit meiner Hochschätzung für Ihre Person nicht das Geringste zu thun haben, und dass
ich mich wie jederzeit auch heute unterzeichne als Ihr sehr ergebener