Schnitzler sowol wie
Beer-Hofmann glauben, dass die von Ihnen
vorgeschlagene Art sehr gut ist. Nur meinen sie, – und ich glaube, dass sie darin Recht haben, man dürfe
bei einem Menschen von jener Natur sich auf mündliche Auseinandersetzungen
sich nicht verlaßen. Sie meinen, dass der in Rede stehende
Herr seine Lection von Ihnen entweder im Beisein von Zeugen empfangen soll, oder dass
man ihm schreibt, was man ihm zu sagen hat, und dieses Schreiben von Zeugen fertigen
läßt. Ferner sprechen sie sich dagegen aus, diesen
Mann in eine Wohnung oder in ein Redactionslocal zu bestellen.
Vielleicht theilten Sie mir inzwischen auch Ihre Entschlüße mit, und sagen mir, wo
ich Sie bald sprechen kann.